Änderungen in gesetzlicher Rentenversicherung 2011
Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass es mit dem neuen Jahr einige Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt. So wird die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern von bisher 4650 Euro monatlich (oder 55.800 Euro jährlich) auf 4.800 Euro (oder 57.600 Euro jährlich) angehoben, während sie in den alten Bundesländern weiterhin bei 5.500 Euro (oder 66.000 Euro jährlich) bleibt.
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