VZ Hamburg mahnt Rechtsschutz-Versicherungen ab
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat insgesamt 17 Rechtsschutz-Versicherer abgemahnt, die in ihren Versicherungsbedingungen Klauseln enthalten, die den Kunden auf unangemessene Weise benachteiligen. Es geht um die Klausel, die in etwa besagt, dass der Versicherte „alles zu vermeiden hat, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte“. Auch der Budnesgerichtshof hatte diese Klausel bereits
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