Reiserücktrittversicherung nur bei Neuerkrankung
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass eine Reiserücktrittsversicherung in der Regel nur dann zahlt, wenn die Reise aufgrund einer Neuerkrankung nicht angetreten werden kann. In den meisten Vertragsbedingungen von Reiserücktrittsversicherungen wird die Leistung bei „vorhersehbaren Erkrankungen“ ausgeschlossen. Die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit ist nach Ansicht der Versicherung üblicherweise „vorhersehbar“, deshalb wird in solchen Fällen meistens nicht gezahlt. Laut der
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