Keine Unfallversicherung bei allgemein zugänglichem Betriebssport
Die gesetzliche Unfallversicherung springt immer dann ein, wenn sich Arbeitnehmer beim Betriebssport verletzen. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn der Sportverein eines Betriebes allgemein zugänglich ist und nicht nur die Beschäftigten des Betriebes durch spielen. Darauf weist die Stiftung Warentest in einer aktuellen Meldung hin. Sie verweist auf ein Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, nachdem die gesetzliche Unfallversicherung nicht für
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