Aufsicht über den Herd

Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf, muss ein Topf mit erhitztem Öl vom Herd genommen werden, wenn man den Raum verlässt, ansonsten handelt man grob fahrlässig (Az. 9 O 132/09).

Im konkreten Fall hatte ein Versicherter in einem offenen Behälter Öl auf dem Herd erhitzt und den Raum verlassen. Das Öl entzündete sich und ein Brand brach aus. Da allgemein bekannt sei, dass Erhitzen von Öl oder Fett auf dem Herd gefährlich ist, war es grob fahrlässig von dem Mann, den Vorgang nicht genau zu beaufsichtigen, so die Ansicht des Gerichts. Deshalb muss die Hausratversicherung für den Schaden auch nicht aufkommen.

Hinzu kam, dass der Mann zum Zeitpunkt des Brandes offensichtlich völlig betrunken war, was die Fahrlässigkeit jedoch nicht ausschloss. Im Gegenteil: Gerade in einem solchen Zustand sei die Gefahr noch größer gewesen und der Mann hätte erst recht entsprechende Maßnahmen treffen müssen.