GKV: Versicherungsschutz trotz Kassen-Insolvenz

Wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestätigte, bleibt der Versicherungsschutz für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung auch dann erhalten, wenn die Kasse Insolvenz anmelden oder schließen muss.

Experten gehen davon aus, dass im nächsten Jahr mehrere Krankenkassen Insolvenz anmelden müssen. Die erste Krankenkasse, der eine Schließung wegen Überschuldung droht, ist die City-BKK. Auch die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) meldete die Gefahr einer Insolvenz. Entwarnung wegen einer Verbesserung der Zahlen gibt dagegen die finanziell angeschlagene BKK für Heilberufe.

Wenn eine gesetzliche Krankenversicherung geschlossen werden muss, müssen die Versicherten persönlich über die Schließung informiert werden und können dann ab diesem Zeitpunkt eine neue Krankenkasse suchen. Nach der Schließung haben die Versicherten noch 14 Tage für einen Versicherungswechsel Zeit, der dann rückwirkend gilt. Freiwillig Versicherte haben für die Suche nach einer neuen Versicherung sogar drei Monate Zeit.

Wer diese Fristen nicht einhält, dessen Arbeitgeber sucht eine neue Krankenkasse aus, in der Regel eine, bei der der Arbeitnehmer früher schon einmal versichert gewesen war. Bei Rentnern übernimmt dies in einem solchen Fall der zuständige Rententräger, bei Arbeitslosen die Arbeitsagentur. Versicherte, bei denen der Wechsel in den Zeitraum eines Krankenhausaufenthalts oder in die Genehmigungsfrist für Zahnersatz fällt, müssen sich um die Kostenübernahme der Behandlung nicht kümmern, das regeln die beiden Krankenkassen untereinander. Der Wechsel selbst ist für die Versicherten kostenlos.