Freistellung für die Pflege kranker Angehöriger
Ab dem 1. Juli diesen Jahres gelten neue Regelungen für Arbeitnehmer, die kurz- oder längerfristig kranke Angehörige pflegen müssen. Wenn plötzlich eine Pflegebedürftigkeit eintritt, muss der Arbeitgeber den Angehörigen bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen, damit dieser eine bedarfsgerechte Betreuung organisieren kann. Dies muss schnell und unbürokratisch geschehen, der Arbeitgeber darf seinem Angestellten diese Freistellung nicht verweigern. Je
Weiterlesen
