Gerichtsurteil zur Unverfallbarkeit von Versorgungszusagen
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2009 hat ein versorgungsberechtigter Arbeitnehmer nach § 30f Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BetrAVG (Fassung gültig bis zum 31.12.2008) mit Ablauf des 31. Dezember 2005 eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erlangt, wenn die Versorgungszusahe vor dem 01.01.2001 erteilt wurde, vorausgesetzt er hat bereits das 30. Lebensjahr vollendet. Dies ist unabhängig davon, ob der
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