Schadenersatz bei falscher Rendite-Rechnung
In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Anlagevermittler ihren Kunden Schadenersatz leisten müssen, wenn sie diesen Wertpapiere verkaufen, für die sie eine falsche Rendite berechnet haben. Dies gilt auch dann, wenn der Berater den Anleger nicht auf offensichtliche Berechnungsfehler des Anbieters hinweist (Az.: III ZR 144/10). Im konkreten Fall ging es um ein Ehepaar, das sich 1997 mit
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