Welche Brandschäden übernehmen die Versicherungen?
Bei Brandschäden sind grundsätzlich Wohngebäude-, Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, doch bei grob fahrlässiger Handlung und vorsätzlicher Brandlegung dürfen die Versicherungen eine Schadenübernahme verweigern oder Regress nehmen. Dabei ist nicht immer sofort ersichtlich, welches Verhalten als grob fahrlässig gilt, deshalb mussten sich in der Vergangenheit bereits zahlreiche Gerichte mit dieser Frage in vielen Einzelfällen befassen. So
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