Neues Gesetz für Versicherungsvermittler
Für Versicherungsvermittler gilt ab dem 22.05.07 zukünftig die Registrierungspflicht. Versicherungsvermittler und Versicherungsberater dürfen demnach erst selbstständig tätig werden, wenn sie von der IHK nachgewiesen haben, dass sie sachkundig sind und wenn sie eine Haftpflichtversicherung vorgelegt haben. Diese Vorraussetzungen müssen erfüllt werden, wenn die Jahresprämie des Versicherungsvermittlers über 500 Euro beträgt, wenn die Versicherung nicht an ein Gerät oder eine Produkt
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