Unfall bei Fahrt zu drittem Ort als Heimweg kein Arbeitsunfall
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ist ein Unfall, der sich auf dem Heimweg von der Arbeitsstelle zu einem dritten Ort, der von einem kurzen Aufenthalt in der eigenen Wohnung unterbrochen wird, kein Arbeitsunfall und damit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt (Az.: B2 U 11/08 R). Wie Haufe.de berichtet ging es im konkreten Fall um einen Arbeitnehmer, der nach seiner
Weiterlesen