Ausnahmen der Haftpflichtversicherung
Natürlich gibt es bei den zahlreichen Anbietern und Tarifen von Haftpflichtversicherungen Unterschiede im Leistungsumfang und damit auch in den jeweiligen Leistungsausschlüssen, doch in bestimmten Fällen entfällt der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung eigentlich immer. Der VNR Verlag nennt die wichtigsten: Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden kommt die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht für den Schaden auf. Ist der Schaden jedoch durch grobe Fahrlässigkeit entstanden, hängt
Weiterlesen