Versicherung muss auch bei verschwiegenem Vorschaden zahlen
Wird einem Fahrzeugeigentümer der PKW gestohlen und er versäumt es, bei der Diebstahlanzeige bei der Versicherung einen Vorschaden mit anzugeben, so hat dies nicht automatisch den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor, dass vor kurzem gefällt wurde. Entscheiden dafür, ob die Versicherung trotz des nicht angegebenen Vorschadens regulieren muss oder nicht ist, ob
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