Urteil: Ratenzahlungszuschläge bei Lebensversicherungen sind rechtswidrig
Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg sind Ratenzahlungszuschläge bei Versicherungen rechtswidrig (Az.: 312 O 334/10). Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen den Versicherer Neue Leben geklagt, da in deren Verträgen eine Klausel verwendet wird, nach der die Kunden beim Anschluss einer Lebensversicherung die Wahl haben, die gesamte Prämie zu Jahresbeginn oder in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zu zahlen. Für die
Weiterlesen