OLG München: Tödlicher Schokoladenverzehr ist Unfall
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München kann ein Schokoladenverzehr mit tödlichen Folgen als Unfall gewertet werden, so dass die zuständige Unfallversicherung zahlen muss (Az.: 14 U 2523/11). Im konkreten Fall hatte ein 15 Jahre altes, geistig behindertes Mädchen zu Heiligabend 2009 unbemerkt Schokolade gegessen. Das Mädchen, das hochgradig allergisch auf die in der Schokolade enthaltenenen Haselnüsse reagierte, verstarb.
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