Krankenkasse muss Versicherten Auskunft geben
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts NRW kann jeder Versicherte bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung Auskunft über die medizinischen Leistungen verlangen, die von der Kasse für ihn abgerechnet wurden (Az.: L 5 KR 153/09). Im konkreten Fall wollte ein Mann von seiner Krankenkasse Auskunft darüber bekommen, welche medizinischen Leistungen in den letzten vier Jahren für ihn abgerechnet wurden. Diese Angaben benötigte er
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