Nachträgliche Eigenheimzulage für Eigenheim in EU-Ausland
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes können Immobilienbesitzer, die in einem Eigenheim im EU-Ausland wohnen, aber in Deutschland arbeiten und Steuern zahlen, nachträglich die Eigenheimzulage beantragen (Az.: C-152/05). Dies gilt für alle Eigentümer, die ihre selbstgenutzte Immobilie bis Ende 2005 erworben haben, obwohl die Eigenheimzulage inzwischen abgeschafft wurde. Nach Ansicht der Richter ist das Eigenheimzulagegesetz, nachdem diese Personengruppe von der
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