Risikozuschläge können rückgängig gemacht werden
Viele Versicherungen befragen den potentiell neuen Versicherten vor dem Vertragsabschluss im Rahmen einer Gesundheitsprüfung nach den verschiedensten Vorerkrankungen und erheben bei bestimmten Krankheiten einen so genannten Risikozuschlag. Mit diesem erhöhten Beitrag sollen Folgekosten, die durch diese Erkrankung wahrscheinlich auftreten, getragen werden. Dies ist z.B. bei hohem Blutdruck der Fall. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe in der
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