Freiwilliger Uni-Besuch ist nicht versichert
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz stehen Gasthörer an Universitäten, die nicht offiziell eingeschrieben sind, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Az.: L 5 U 240/10). Dem Gericht zufolge sind nur Personen versichert, die in einer formalen Beziehung zur Universität stehen, wofür eine Immatrikulation oder eine formale Registrierung als Gasthörer Voraussetzung ist. Im konkreten Fall hatte eine Frau auf
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