Diebstahl bei offener Haustür
Wenn ein Haubesitzer sein Haustür offen stehen lässt und ein Dieb den Fahrzeugschlüssel aus der Wohnung klaut und im Anschluss direkt das ganze Fahrzeug, so sollte man meinen, dass dies auf jedem Fall grobe Fahrlässigkeit von Besitzer ist. Dies ist aber nicht in jedem Fall so. Dies hat ein Urteil vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe ergeben. In dem verhandelten Fall
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