Kein Versicherungsschutz bei Trickdiebstahl
Die Hausratversicherung muss nicht für Schäden aufkommen, die durch Trickdiebstahl entstehen. Das entschied das Amtsgericht Köln in einem aktuellen Urteil (AZ: 137 C 438/07). Im konkreten Fall wurde ein Ehepaar Opfer eines Trickdiebs, der unter dem Vorwand, Flecken von der Kleidung entfernen zu wollen, das Ehepaar bedrängte und dabei die Brieftasche des Ehemanns stahl. Da bei dem Diebstahl keine Gewalt
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