Altersvorsorge vor ‚“Hartz IV“ schützen
Viele Menschen machen sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz. Die zahlreichen Diskussionen um Hartz IV und die Folgen haben die Unsicherheit weiter vergrößert. Dass bei Empfängern des so genannten Arbeitslosengeldes (ALG) II vorhandenes Vermögen erst einmal teilweise aufgebraucht werden muss, bevor staatliche Leistungen gezahlt werden, hat sich herumgesprochen. Oftmals wurde der falsche Eindruck erweckt, in jedem Fall müsse auch die Altersvorsorge
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