RV muss Hörgerät für lauten Arbeitsplatz bezahlen
Nach einem Urteil des Sozialgerichts in Frankfurt/Main haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz dies erfordert, einen Anspruch auf ein Spezialhörgerät, das von der Rentenversicherung bezahlt wird (Az.: S 6 R 834/08). Die „Aachener Zeitung“ weist darauf hin, dass die bisherige Rechtsprechung mit dem Urteil deutlich ausgeweitet wird, denn bislang musste die Rentenversicherung nur bei Arbeitnehmern zahlen, die ein hervorragendes Hörvermögen besitzen müssen,
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