Kein Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit
Die Aspect Online AG weist darauf hin, dass eine private Krankenversicherung nur dann Krankentagegeld bezahlt, wenn der Versicherte nicht berufsunfähig ist. Liegt eine Berufsunfähigkeit vor, so verfällt der Anspruch auf Krankentagegeld. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Versicherte weiterhin seinen Beruf ausüben kann, bestätigte das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil (Az.: 20 U 202/08). Im konkreten Fall hatte
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