Pflegebedürftige Eltern – Kinder sind unterhaltspflichtig
Die Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin: Wenn das Einkommen und Vermögen von Eltern nicht ausreicht, um die eigene Pflege zu finanzieren, und die Eltern müssen in ein Pflegeheim, dann sind die Kinder ihnen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Diese Unterhaltspflicht ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zum einen müssen die Kinder selbst leistungsfähig sein, d.h. sie verfügen selbst über ein ausreichendes
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