Versicherungen verweigern Zahlung für tote Soldaten
Medienberichten zufolge musste der Bund schon in 21 Fällen getöteter deutschen Soldaten einspringen, weil sich die Versicherungen weigerten, zu zahlen. Sie berufen sich auf die so genannte Kriegsklausel. Diese Klausel schließt bei Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden, Zahlungen aus. Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte laut “Welt” einen Bericht der “Sächsischen Zeitung”, nach dem der Bund in
Weiterlesen