Versicherungsmakler sind zu Schlichtungsverfahren verpflichtet

Wie der Onlinedienst LexisNexis berichtet, sind Versicherungsmakler zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet, wenn sie selbst von einer Beschwerde betroffen sind. Darauf wies der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Dr. Helmut Müller, in seinem Zahlenbericht 2008 an. Dem Bericht zufolge hat die Zahl der Beschwerden, die sich mit Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsvermittler beschäftigen, deutlich zugenommen.

Probleme mit Versicherungsvertretern hätte vergleichsweise unproblematisch im Rahmen einer Schlichtung gelöst werden können. Anders sah es aber bei Problemen mit Versicherungsmaklern aus, da diese in vielen Fällen gar nicht an der Schlichtung teilgenommen hätten, obwohl sie dazu verpflichtet seien. Müller betont, dass zu den Standespflichten von Versicherungsmaklern auch die Teilnahme an Schlichtungsverfahren des PKV-Ombudsmannes gehöre. Wer seine Standespflichten schuldhaft verletzt, muss mit beruflichen Konsequenzen rechnen. Laut LexisNexis brachte Müller seine Hoffnung zum Ausdruck, das Schlichtungsverfahren in Maklerkreisen bekannter und akzeptierter zu machen. Maklerverbände könnten ihre Mitglieder in diesem Bereich stärker sensibilisieren.

Im vergangenen Jahr gingen bei dem PKV-Ombudsmann 4376 Beschwerden ein, im Vorjahr waren es 3793 Beschwerden. Dieser Anstieg entspricht einem Zuwachs von 10%. Der Großteil der Beschwerden (78%) hatte die Krankheitskostenvollversicherung zum Thema, mit Zusatz- und Krankenhaustagegeldversicherungen hatten 16% der Beschwerden zu tun, 4% betrafen Krankentagegeldversicherungen und bei jeweils 1% der Beschwerden ging es um Reisekranken- und Pflegepflichtversicherungen.