Unfallversicherung auch im Praktikum und Ferienjob

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz weisen zum Ferienbeginn darauf hin, dass Schüler und Studenten während eines Praktikums oder eines Ferienjobs wie normale Arbeitnehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Arbeitgeber bzw. dessen Unfallversicherungsträger, die Versicherten selbst müssen keine Beiträge bezahlen. Wer wissen möchte, welcher Unfallversicherungsträger das im Einzelfall ist, kann sich hierfür an die Personalabteilung des Betriebes wenden.

Der Versicherungsschutz besteht ab dem ersten Arbeitstag und ist unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts, d.h. er gilt für Mini-Jobs ebenso wie für unbezahlte Praktika. Auch der Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause ist versichert. Geschieht ein Arbeits- oder Wegeunfall, werden die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabilitation sowie Lohnersatzleistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. In diesem Fall wird keine Praxisgebühr verlangt und die Vorlage der Krankenversicheurngskarte ist ebenfalls nicht nötig. Sollte aus dem Unfall eine dauerhaft eingeschränkte Erwerbsunfähigkeit resultieren, übernimmt die Unfallversicherung auch die Zahlung einer Rente und bei Pflegebedürftigkeit entsprechende Pflegeleistungen.

Schüler und Studierende, die einen Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland absolvieren, sind nicht (!) über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber ein deutsches Unternehmen ist. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz rät deshalb allen Betroffenen sich vor Beginn eines Auslands-Praktikums oder Ferienjobs zu erkundigen, wie sie sich gegen Arbeitsunfälle im jeweiligen Gastland absichern können. Unabhängig davon ist für einen ausreichenden Auslands-Krankenversicherungsschutz zu sorgen.