Regelmäßige Überprüfung der Berufsunfähigkeit ist rechtmäßig

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz darf ein Berufsunfähigkeitsversicherer regelmäßig überprüfen, ob die Berufsunfähigkeit bei einem Leistungsempfänger immer noch besteht und wenn dem nicht so ist, die Zahlungen einstellen. Dem Gericht zufolge entfällt die Zahlungspflicht bei einer Verbesserung des Gesundheitszustandes des Betroffenen oder aber bei dem Erwerb neuer Fähigkeiten, die ihm erlauben, in einem anderen Beruf zu arbeiten (Az.: 10 U 842/07).

Im konkrete Fall klagte ein Mann dagegen, dass seine Versicherung seinen Gesundheitszustand überprüft und daraufhin die Zahlungen an ihn eingestellt hatte. Nachdem bei dem Kläger zunächst eine Berufsunfähigkeit aufgrund eines Rückenleidens festgestellt worden war, ergab die erneute Überprüfung, dass sich der Zustand des Mannes erheblich gebessert hat. Der Kläger wandte sich gegen die Einstellung der Zahlungen, da er der Ansicht war, die ursprüngliche Feststellung der Berufsunfähigkeit sei für die Versicherung bindend.

Dieser Argumentation folgen die Koblenzer Richter nicht. Sie bewerteten die Vorgehensweise der Versicherung als rechtmäßig. Die Tatsache, dass ein Sachverständiger angegeben hatte, dass der Kläger bei seiner Tätigkeit auch weiterhin mit gelegentlichen Schmerzen rechnen müsse, war für die Richter unerheblich, da dies durchaus zumutbar sei.