Haftpflichtversicherung bei kleinen Schäden

Eine private Haftpflichtversicherung dient dazu, Schäden zu übernehmen, die der Versicherte einem Dritten zugefügt hat. Der Deutschlandfunk weist darauf hin, dass dies aber bei kleineren Schäden wie z.B. von Brillen oder Handys nicht so einfach ist. Die Versicherungen verlangen in diesen Fällen häufig Zeugen oder Quittungen um die Angaben des Geschädigten zu belegen.

Dem Bericht zufolge werden kleinere Schäden besonders oft gemeldet, so der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Hinter diesen Meldungen steckt aber nicht selten eine Betrugsabsicht, vermuten die Versicherungen. Mit anderen Worten: Der Geschädigte möchte durch die Privathaftpflichtversicherung günstig ein neues Handy oder eine neue Brille erhalten und erfindet die Schädigung durch einen Dritten.

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht laut Deutschlandfunk vor, dass der Geschädigte den Nachweis auf Anspruch auf Schadenersatz erbringen muss. Als Nachweis gilt z.B. das beschädigte Teil oder aber – sofern dieses nicht mehr vorhanden ist – die Kaufquittung des betroffenen Teils. Auch Zeugen, die den Vorfall und die Beschädigung bestätigen können, können als Nachweis gefordert werden. Rechtsanwalt und Experte für Versicherungsrecht Heinz Spizig bestätigt im Deutschlandfunk, dass die Versicherungen bei dem Verdacht auf Betrug oder falschen Angaben mehr Beweismittel fordern. Diese vorzulegen liegt aber Spizig zufolge auch im Interesse des Geschädigten, der seinen Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen möchte.