ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz mit den wenigsten Beschwerden
Laut der aktuellen Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz erneut die niedrigste Beschwerdequote auf. Diese gilt als Indiz für Kundenzufriedenheit. Im letzten Jahr sind nur 7 Beschwerden gegen die Versicherungsleistungen der ADAC-Verkehrs-Rechtsschutz bei der BaFin eingegangen, das entspricht einer Quote von 0,26 pro 100.000 Versicherungspolicen. Für andere Anbieter von Verkehrs-Rechtsschutzpolicen wurden deutlich mehr, nämlich 15 mal so
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