‚“Freigestellte“ Mitarbeiter müssen sich selbst versichern
Durch betriebsinterne Umstrukturierungen, Firmenzusammenschlüsse oder ähnliche Umstände gehen oftmals Arbeitsplätze verloren. Die Betroffenen werden mitunter von einem Tag auf den anderen nicht mehr gebraucht. Deshalb kommt es vor, dass sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ‚"freigestellt" werden. Durch die Unterschrift unter einen solchen Aufhebungsvertrag kann der Arbeitnehmer allerdings auch seinen Versicherungsschutz teilweise verlieren. Das gilt insbesondere für die Krankenversicherung. Nach
Weiterlesen
