Unfallversicherung: Keine Vorerkrankung verschweigen
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln kann das arglistige Verschweigen von Vorerkrankungen auch in der privaten Unfallversicherung den Versicherungsschutz kosten (Az.: 20 U 224/12). Darauf weist die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ (Heft 17, 2013) hin. Im konkreten Fall ging es um einen Versicherten, der gegen seine private Unfallversicherung klagte. Er hatte bei der Anzeige eines Unfalls nicht angegeben, dass
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