Neuregelungen bei Krankengeld
Seit Anfang des Jahres müssen Selbstständige, die freiwillig krankenversichert sind, ihre Krankengeldansprüche über einen Wahltarif absichern. Gesetzliche Neuregelungen ermöglichen es ihnen nun, neben den Wahltarifen noch eine zusätzliche Option zu nutzen. Die Verbraucherzentrale Hessen weist darauf hin, dass sie sich nämlich seit dem 1. August zum allgemeinen Beitragssatz mit gesetzlichem Krankengeldanspruch ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit versichern können. Noch
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