Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass Versicherte, deren Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag erhebt, ein Sonderkündigungsrecht besitzen. Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen ab dem 1. Juli 2009 einen einheitlichen Beitragssatz von 14,9% erheben, dürfen jedoch einen Zusatzbeitrag erheben, wenn sie mit dem Geld, das sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten, nicht auskommen. Dieser Zusatzbeitrag darf bis zu 1% des Einkommens der Versicherten betragen
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