Krankenversicherung muss Methadon-Behandlung nicht zahlen
Wie aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervorgeht, ist eine Krankenversicherung nicht verpflichtet, für die Kosten einer Methadon-Behandlung aufzukommen (Az.: 8 O 3170/07). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anlwaltvereins (DAV) hin. Im konkreten Fall ging es um einen ehemaligen Krankenpfleger aus der Anästhesie, der gegen die Kostenverweigerung seiner Krankenkasse für eine Methadon-Behandlung geklagt hatte. Die Richter begründeten ihr
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