Unfallversicherung beim Betriebsausflug
Mit den steigenden Temperaturen beginnt auch die Zeit der Betriebsausflüge. Deshalb weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg darauf hin, dass Beschäftigte, die auf einem Betriebsausflug oder einem Firmenfest verunglücken, gesetzlich unfallversichert sind. Welcher Art der Betriebsausflug ist (Restaurantbesuch, Spiele, sportliche Aktivitäten), ist unerheblich. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist lediglich, dass der Betriebsausflug offiziell von dem Unternehmen geplant und begleitet
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