Unfallversicherung darf nach Schadensfall kündigen
Anders als bei der Krankenversicherung darf ein Versicherungsunternehmen eine Unfallversicherung kündigen, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist und zwar ohne jede Bedingungen, die hierfür erfüllt werden müssten, so das Landgericht Dortmund in einem Urteil aus dem letzten Jahr (Az.: 2 O 425/06). Im konkreten Fall hatte der Kläger seit 1950 eine Unfallversicherung, die auch für seine Ehefrau galt. Nachdem
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