Ehemalige Selbstständige müssen bei Hartz-IV in PKV bleiben
Nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen müssen ehemalige Selbstständige, die privat krankenversichert waren, nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn sie Hartz-IV-Leistungen erhalten. Das gilt auch, wenn die selbstständige Tätigkeit schon aufgegeben wurde, bevor Arbeitslosengeld II (ALG II) in Anspruch genommen wurde (Az.: L 16 KR 329/10 B ER). Im konkreten Fall hatte ein ehemaliger Selbstständiger wegen Beitragsrückständen
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