Millionenklagen gegen Unternehmen gefürchtet
Ein Gericht in München hat jetzt entschieden, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, Geld aus einer Altersvorsorge für Ihre Arbeitnehmer gewinnbringend anzulegen. In dem verhandelten Fall hatte eine Angestellte über 3 Jahre jeden Monat EURO 178 in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Das Geld wurde vom Arbeitgeber an den Versicherer abgeführt. Als die Arbeitnehmerin das Unternehmen verließ, erkundigte Sie sich bei der
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