Pflegende Angehörige sind in gesetzlicher Unfallversicherung versichert
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind pflegende Angehörige bei der Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Angehörige automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie müssen hierzu keine gesonderten Versicherungsbeiträge zahlen, da die Kosten von der jeweiligen Gemeinde übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflege nicht als bezahlte Tätigkeit durchgeführt wird und dass sie bei dem Pflegebedürftigen zuhause stattfindet. Im Versicherungsschutz enthalten sind sowohl Arbeitsunfälle
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