Reiserücktritt auch bei chronischen Erkrankungen
Reiserücktrittskosten-Versicherungen springen ein, wenn eine unerwartete, schwere Krankheit den Versicherten am Antritt einer Reise hindert. Immer wieder kommt es jedoch zu Problemen, wenn chronisch kranke Versicherte die Leistung ihrer Reisekostenrücktritts-Versicherung in Anspruch nehmen möchten, z.B. weil der Reiseantritt durch einen akuten Krankheitsschub verhindert wird. In der Regel verweigern die Versicherungsgesellschaften in diesen Fällen jedoch die Leistungsübernahme. Sie begründen dies damit,
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