Rechtsschutzversicherer drängen auf Klage
Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass Arbeitnehmer, die sich mit Hilfe ihrer Rechtsschutzversicherung gegen eine Kündigung wehren wollen, bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes aufpassen sollen. Grund: Bei manchen Versicherungen werden die vollen Anwaltsgebühren nur dann übernommen, wenn der Anwalt mit einer sofortigen Klage beauftragt wird. Versicherte, die den Anwalt zunächst um den Versuch einer außergerichtlichen Einigung bitten, können –
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