Gesetzliche Unfallversicherung für Wahlhelfer
Wie die Unfallkasse Nord in Kiel mitteilt, sind Wahlhelfer gesetzlich und kostenlos unfallversichert. Der Trierische Volksfreund weist darauf hin, dass ihre ehrenamtliche Tätigkeit für ihr Bundesland sie vergleichbar mit Arbeitnehmern macht. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht sowohl auf dem Weg zum Wahllokal, bei allen Tätigkeiten am Wahltag als auch auf dem Nachhauseweg. Auch während der Vor- und Nachbereitung der
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