Versicherung zahlt nicht für Verletzungen beim Kofferausladen
Die Unfallversicherung muss nicht für Verletzungen aufkommen, die sich ein Taxifahrer beim Ausladen des Gepäcks seiner Fahrgäste zuzieht, hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: I-20 U 151/10). Darauf weist die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline hin. Im konkreten Fall ging es um einen Berufskraftfahrer, der einen ca. 20 kg schweren Koffer seines Passagiers aus dem Kofferraum heben wollte, der sich
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