Keine Schadensersatzansprüche bei Unfall in Suizidabsicht
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit seinem aktuellen Urteil das vorherige des Landgerichts Aurich bestätigt: Ein Geschädigter hat bei einem Unfall, der in Suizidabsicht herbeigeführt wurde, keinen Anspruch auf Schadensersatz aus der Haftpflichtversicherung des Verursachers (Az.: 6 U 143/09). Wie topnews berichtet ging es im konkreten Fall um einen Frontazusammenprall zwischen einem Personen- und einem Lastwagen. Bei dem Unfall starb der
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