Neuer Beitragssatz ab 01.01.2007
Ab dem 01.01.07 ändern sich die Bemessungsgrenzen und der Beitragssatz für die Rentenversicherung. Der Beitragssatz steigt von derzeit 19,5 % auf 19,9 % und ist wie bisher je zu 50 % vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Zudem wurde die Bemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung neu festgelegt. Mit dieser Bemessungsgrenze wird geregelt, bis zu welchem Einkommen Beiträge abgeführt
Weiterlesen
