Berufsunfähigkeit bei Selbständigen

Für Selbständige ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ebenso wichtig wie für Arbeitnehmer. Wie das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil festhielt, muss die Versicherung Selbständigen jedoch nur dann die Berufsunfähigkeitsrente auszahlen, wenn es aufgrund der gesundheitlichen Beschwerden keine Möglichkeit gibt, in dem eigenen Betrieb weiterzuarbeiten, unabhängig von der Art der möglichen Aufgabenfelder.

Im aktuellen Fall hat ein Gastwirt seine Versicherung auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verklagt, da er aufgrund seines Rückenleidens nicht mehr als Kellner arbeiten konnte. Nach Ansicht des Gerichts liegt hier keine 50%ige Berufsunfähigkeit vor, da der Gastwirt im Rahmen der Buchführung und der Aufsicht einsatzfähig ist.

Die Einstellung eines neuen Kellners, der die Aufgaben des Gastwirts in diesem Bereich übernimmt, stellt keinen unzumutbaren Einkommensrückgang dar. In einem solchen Fall müssen Arbeitsabläufe und Aufgabenfelder umstrukturiert, umorganisiert oder sogar neu geschaffen werden. Erst wenn all dies nicht möglich oder finanziell unzumutbar ist, kann eine Berufsunfähigkeit anerkannt werden.

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