Hausratversicherung zahlt bei gewaltsamem Taschendiebstahl

Überall in Deutschland haben die Weihnachtsmärkte eröffnet und damit beginnt auch wieder die vorweihnachtliche Saison der Taschendiebe. Versicherungsunternehmen raten deshalb gerade in dieser Zeit zur erhöhten Vorsicht und besonderen Achtsamkeit. Wie der Bezirksverband Hamburg des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute mitgeteilt hat, können Opfer von Taschendiebstählen den entstandenen Schaden bei ihrer Hausratversicherung anzeigen und Schadenersatz verlangen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn es sich um einen gewaltsamen Taschendiebstahl handelt, d.h. das heimliche und unbemerkte Entwenden einer Geldbörse aus einer offenen Tasche ist nicht erstattungsfähig. Allerdings reicht eine Androhung von Gewalt zum Entwenden der Geldbörse oder Tasche aus, es muss nicht tatsächlich zu gewaltsamen Handlungen gekommen sein. Generell sind außer Haus höchstens 10% der Versicherungssumme abgesichert, für Bargeld liegt die Höchstgrenze zwischen 250 und 1000 Euro.