Versicherungsverpflichtung im Mietvertrag unwirksam
Wie Hermann-Josef Wüstefeld, Rechtsanwalt beim Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin erklärt, dürfen Vermieter ihre Mieter nicht im Mietvertrag zum Abschluss einer Haftpflicht- oder Hausratversicherung verpflichten. Da solche Klauseln in einem Mietvertrag üblicherweise nicht stehen, kommen sie für den Mieter überraschend und sind demnach unwirksam. Darüber hinaus ist aus der bloßen Vorschrift zum Abschluss einer Versicherung nicht die Höhe der Zusatzkosten
Weiterlesen
