ADAC: Versicherungslücke bei nicht zugelassenem Auto
Der ADAC hat auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hingewiesen, nach dem ein Auto- oder Motorradfahrer, der mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs ist und einen Schaden anrichtet, diesen selbst begleichen muss, da kein Versicherungsschutz besteht (Az.: I-4 U 191/97). Im konkreten Fall hatte ein Hobbybastler bei der Reparatur seines abgemeldeten Fahrzeugs einen Brand ausgelöst, der ein fremdes Gebäude beschädigte.
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