PKV muss nicht jede künstliche Befruchtung bezahlen
Nach einem Urteil des Landgerichts Mannheim muss eine private Krankenversicherung (PKV) nicht in jedem Fall die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen (Az.: 1 S 78/09). Im konkreten Fall wollte ein Paar eine künstliche Befruchtung der Frau mit Fremdsamen durchführen lassen, weil ihr Mann unfruchtbar war. Diese Kosten sollte die private Krankenversicherung übernehmen, was diese jedoch ablehnte. Zu Recht, befanden
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