Schäden des Opfers auch bei falscher Bereifung abgedeckt
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, kommt die Haftpflichtversicherung auch bei einem mit falscher Bereifung ausgestatteten Fahrzeug für die Schäden des gegnerischen Fahrzeugs und eventueller Personenschäden auf. Die ab diesem Winter gültige Vorschrift der Straßenverkehrsordnung, die eine an die Witterung angemessene Bereifung vorschreibt, bezieht sich somit nicht auf die Haftpflichtversicherung, was vielen Autofahrern bislang nicht klar war. Dennoch
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