Falsche Schadensbelege kosten Versicherungsschutz
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 3. August 2010 muss eine Hausratversicherung nicht zahlen, wenn der Versicherte ihr falsche Schadensbelege vorlegt (Az.: 12 U 86/10). Im konkreten Fall wollte ein Mann von seiner Hausratversicherung Leistungen in Anspruch nehmen, weil sein Fahrrad gestohlen worden war. Die Versicherung verweigerte jedoch die Zahlung mit der Begründung, dass der Mann arglistig falsche Angaben
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