Haftpflicht muss für Parkettschäden durch Bürostuhl zahlen
Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass Schäden an einem Echtholzparkett, die durch einen Bürostuhl mit Rollen verursacht wurden, von der privaten Haftpflichtversicherung des Mieters bezahlt werden müssen (Az.: 2 T 5/10). Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Im konkreten Fall ging es um einen Mieter, der eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, in der auch Schäden an gemieteten Wohnräumen abgesichert waren. Durch
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