Vorsicht bei elektrischen Garagentoren!
Nach einem Urteil des Amtsgerichts München sollten Autofahrer ihr elektrisches Garagentor nur in Sichtweite per Fernbedienung öffnen (Az.: 231 C 2920/08). Der Deutsche Anwaltverein in Berlin weist darauf hin, dass der Autofahrer ansonsten mindestens 50% der Schuld trägt, wenn das Garagentor bei der Durchfahrt wieder schließt und dadurch das Fahrzeug beschädigt. Im konkreten Fall stieg eine Frau an ihrem Tiefgaragenplatz
Weiterlesen