Haftpflichtversicherung: Kinder sind über Eltern versichert

Wenn Kinder den Fußball in den Wintergarten der Nachbarn schießen oder die Scheibe eines parkenden Autos zertrümmern, dann müssen die Eltern für den Schaden geradestehen. Verfügen sie über eine private Haftpflichtversicherung, dann sind die vom Nachwuchs verursachten Schäden mit abgedeckt.

Der Versicherungsschutz über die Eltern bleibt unter Umständen auch dann noch erhalten, wenn die Kinder bereits volljährig sind. Dazu muss der Sohn oder die Tochter allerdings direkt nach dem Ende der Schulzeit eine Ausbildung beginnen oder ein Studium aufnehmen.

Ist die Ausbildungszeit beendet und verdient der junge Erwachsene das erste Geld, erlischt der Versicherungsschutz über die Eltern – eine eigene private Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden.