Rürup-Rente vor allem für Selbstständige interessant

Ein weiterer staatlich geförderter Baustein in der privaten Altersvorsorge ist neben der Riester-Rente die neue Rürup-Rente. Diese Basisrente ist nach dem Wissenschaftler Bert Rürup benannt, der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) berät.

Wie bei der Riester-Rente gibt es auch für den Abschluss einer Rürup-Rente Anreize vom Staat. Allerdings handelt es sich hier nicht um direkte Zahlungen, sondern um steuerliche Erleichterungen.

Die Beiträge des Versicherten fließen in eine private Rentenversicherung. Ein steigender Anteil der jährlichen Zahlungen (beginnend mit einem Satz von 60 Prozent im Jahr 2005) kann direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Diese Regelung bezüglich der so genannten Vorsorgeaufwendungen macht die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige interessant. Sie können schon heute Seuern sparen und zugleich für später vorsogen.

Eine weitere Besonderheit der Rürup-Rente besteht darin, dass der Versicherte mit Erreichen des Rentenalters auf jeden Fall Anspruch auf eine lebenslange Rente erhält. Anders als bei Riester-Verträgen kann er sich nicht für die Auszahlung des Betrags in einer Summe entscheiden, der Versicherte hat also kein Kapitalwahlrecht.