Mietverlustversicherung schützt Vermieter vor bösen Überraschungen
Eigentümer von vermieteten Immobilien benötigen eine Reihe von Versicherungen. Neben der eigentlichen Gebäudeversicherung ist vor allem eine Gebäudehaftpflicht- bzw. Vermieterhaftpflichtversicherung wichtig. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die z.B. Mieter auf einer maroden Treppe oder Passanten durch herunterfallende Dachziegel erleiden.
Feuer-, Wasser- und Sturmschäden sind über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Die Versicherung zahlt in diesen Fällen die Reparatur oder – wenn die Gebäudesubstanz etwa durch einen Brand praktisch zerstört wurde – auch den Neubau. Nicht versichert sind jedoch die Einnahmeausfälle, die in einem solchen Fall entstehen. Wenn die Immobilie abgerissen oder vollständig saniert werden muss, können die Mieter während dieser Zeit nicht im Haus wohnen, sie zahlen also auch keine Miete. Über einen Zeitraum von einigen Monaten können sich dadurch für den Eigentümer beträchtliche Einnahmeausfälle ergeben.
Dieses Risiko kann jeder Vermieter durch eine Mietverlustversicherung ausschließen. Die Versicherung zahlt im Falle der Unbewohnbarkeit des Hauses für einen vorher festgelegten Zeitraum die Mieten, die der Eigentümer normalerweise von den Bewohnern bekommen würde. So gerät auch im Schadensfall das Finanzierungskonzept des Hauseigentümers nicht ins Wanken.
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