Hausarztprogramme der Krankenversicherungen
Gesetzlich Krankenversicherte können bei ihrer Krankenkasse Wahltarife zur so genannten „hausarztzentrierten Versorgung“ in Anspruch nehmen, bei denen sie sich verpflichten, im Krankheitsfall immer zuerst ihren eigenen Hausarzt aufzusuchen und nur dann einen Facharzt aufzusuchen, wenn der Hausarzt sie entsprechend überweist. Ausnahme: Zum Augenarzt, Frauenarzt, Zahnarzt und Kinderarzt dürfen Versicherte jederzeit ohne Überweisung gehen. In der Regel läuft die Hausarztbindung über
Weiterlesen