Wohnungstür nicht verschlossen: Versicherung zahlt nicht

Wer Einbrechern das Leben allzu leicht macht, der setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel.

Wenn ein Mieter oder Eigentümer seine Wohnung verlässt und die Eingangstür nur zuzieht, nicht jedoch verschließt, dann handelt er ‚"grob fahrlässig". Das entschied nun das Oberlandesgericht in Oldenburg.

Die Richter werteten das Verhalten des Wohnungseigners als Missachtung der ‚"normalen Sicherheitsvorkehrungen" und gaben deshalb der Hausratversicherung Recht. Diese hatte, nachdem sich Einbrecher nachts durch die unverschlossene Tür Zugang zur Wohnung des Versicherten verschafft hatten, die Zahlung verweigert. So muss der Betroffene den entstandenen Schaden nun aus eigener Tasche bezahlen.