Recht auf Reparatur in Fachwerkstatt
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) Ende Juni hat ein Geschädigter das Recht, sein Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen und muss sich nicht von der Kfz-Versicherung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen (Az.: VI ZR 337/09). Im konkreten Fall ging es um einen Kfz-Haftpflichtschaden aus Januar 2008, der an einem sieben Jahre alten Mercedes (Kilometerstand: 114.000 km) entstanden
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