Haftpflichtversicherung zahlt bei versehentlichem Schaden durch Virus-Mail
Wie der Bund der Versicherten (BdV) erklärt, schützt die private Haftpflichtversicherung auch vor dem unwissentlichen Versenden von E-Mails mit schadhaftem Inhalt an Dritte. Allerdings nur, wenn der Nutzer die E-Mail vorab anhand eines Virenscanners auf deren Unbedenklichkeit hin geprüft hat. Wer eine aktuelle Anti-Viren-Software besitzt und auch einsetzt und dennoch versehentlich eine E-Mail verschickt, die wegen eines Virus bei dem
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