Urteil: Krankenhaustagegeld wird auf Hartz IV angerechnet
Aus einem aktuellen Beschluss des Bundessozialgerichts vom 18. Januar 2011 geht hervor, dass die Leistungen aus einer Krankenhaustagegeld-Versicherungen auf die Grundsicherung von Hartz IV-Empfängern angerechnet werden dürfen (Az.: B 4 AS 90/10 R). Im konkreten Fall hatte ein Hartz IV-Empfänger geklagt, nachdem er aus einer solchen Versicherung Leistungen bezogen hatte, die ihm dann auf seine Bezüge angerechnet werden sollten. Sein
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